Welche Einrichtungen sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen?
Hygiene ist in allen Branchen wichtig, in denen Menschen zusammenkommen. Das gilt insbesondere für Einrichtungen, die mit vulnerablen Personengruppen wie Kindern, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderungen arbeiten. Nach § 36 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sind diese Einrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen.
In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, wie Sie ein Hygienekonzept nach § 36 IfSG aufbauen und welche Maßnahmen Sie treffen müssen, um Mitarbeiter und Patienten vor Infektionen zu schützen.
Inhalt:
Was ist ein Hygieneplan?
Ein Hygieneplan ist ein Dokument, das die innerbetrieblichen Verfahrensweisen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen festlegt. Er enthält alle wichtigen Maßnahmen, die in einer Einrichtung zum Infektionsschutz getroffen werden müssen.
Welche Einrichtungen sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen?
Nach § 36 Abs. 1 IfSG sind folgende Einrichtungen verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen:
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, insbesondere Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen zur Betreuung von Menschen mit Behinderungen, die nicht in einem Wohnheim wohnen
- Einrichtungen, in denen Lebensmittel hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden
- Einrichtungen, in denen kosmetische Behandlungen oder Tätowierungen durchgeführt werden
- Einrichtungen, in denen Piercings oder Ohrlöcher gestochen werden
Wie baue ich ein Hygienekonzept nach § 36 IfSG auf?
Der Aufbau eines Hygienekonzepts nach § 36 IfSG lässt sich in folgende Schritte unterteilen:
- Risikobewertung
Im ersten Schritt ist es wichtig, die Risiken für die Übertragung von Infektionen in der Einrichtung zu bewerten. Dazu müssen alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden, wie z. B.:
- Art der Einrichtung
- Zielgruppe
- angebotene Leistungen
- bauliche und technische Gegebenheiten
- Personalausstattung
- Maßnahmenplanung
Auf Basis der Risikobewertung werden die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen festgelegt. Diese Maßnahmen müssen geeignet, wirksam und durchführbar sein.
- Umsetzung und Überwachung
Die festgelegten Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt und regelmäßig überprüft werden. Dazu sind regelmäßige Begehungen und Kontrollen erforderlich.
Welche Maßnahmen sind im Hygieneplan zu berücksichtigen?
Der Hygieneplan muss alle Maßnahmen enthalten, die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionen erforderlich sind. Dazu gehören insbesondere:
-
Hygienemaßnahmen für Mitarbeiter
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Hygienemaßnahmen für Besucher
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Hygienemaßnahmen für die Einrichtung
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Hygienemaßnahmen für die Reinigung und Desinfektion
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Hygienemaßnahmen für die Abfallentsorgung
Wie erstelle ich einen Hygieneplan für meine Branche?
Die Anforderungen an Hygienekonzepte sind je nach Branche unterschiedlich. Für einige Branchen gibt es gesetzliche Vorgaben oder Empfehlungen, die bei der Erstellung des Hygieneplans zu berücksichtigen sind.
Für die meisten Branchen gibt es auch Musterhygienepläne, die als Orientierungshilfe dienen können. Diese Musterpläne können individuell an die jeweilige Einrichtung angepasst werden.
Fazit
Ein Hygienekonzept nach § 36 IfSG ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von Mitarbeitern und Patienten vor Infektionen. Die Erstellung eines Hygienekonzepts ist zwar mit Aufwand verbunden, lohnt sich aber in jedem Fall.
Nutzen für Unternehmen
Ein Hygienekonzept bietet Unternehmen folgende Vorteile:
- Schutz der Mitarbeiter und Patienten
- Vermeidung von Infektionen
- Verringerung der Krankheitskosten
- Verbesserung des Image
Nutzen für die Mitarbeiter
Ein Hygienekonzept bietet Mitarbeitern folgende Vorteile:
- Schutz vor Infektionen
- Steigerung des Gesundheitsbewusstseins
- Verringerung der Arbeitsunfähigkeit
Nutzen für die Patienten
Ein Hygienekonzept bietet Patienten folgende Vorteile:
- Schutz vor Infektionen
- Steigerung des Sicherheitsgefühls
- Verbesserung der Behandlungsqualität
Wie kann ich mich bei der Erstellung eines Hygienekonzepts unterstützen lassen?
Die Erstellung eines Hygienekonzepts kann von einem Hygienebeauftragten oder einem externen Dienstleister übernommen werden.
Hilfestellung gibt es auch bei den Gesundheitsämtern.
In diesem Blogbeitrag habe ich Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Aspekte des Hygienekonzepts nach § 36 IfSG gegeben.